I
m Bewußtsein seiner
Verantwortung vor Gott und den Menschen,von
dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes
Glied in einem vereinten Europa dem Frieden
der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses
Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen haben in
freier Selbstbestimmung die Einheit und
Freiheit Deutschlands vollendet.
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte
Deutsche Volk.